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Sprudelbetriebe dürfen weiter Wasser aus Nationalpark abpumpen – Gericht bestätigt Schonfrist

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt: Sprudelbetriebe dürfen weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald abpumpen.

Redaktion
·
4. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 4 Wochen

Neues Urteil im Streit ums Nationalpark-Wasser

Der Streit um die Wasserentnahme aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald geht in die nächste Runde – und erneut mit einem Ergebnis, das die Sprudelbetriebe aufatmen lässt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt: Die beiden Sprudelbetriebe „Hochwald Sprudel“ und „Schwollener Sprudel“ dürfen ihre sechs Brunnen im Nationalpark vorerst weiter betreiben. Eine endgültige Klärung steht damit weiterhin aus.

Damit knüpft die aktuelle Entwicklung an einen Konflikt an, der die Region bereits seit Jahren beschäftigt. In einem früheren Beitrag haben wir bereits beleuchtet, wie wichtig das Thema Wassererhalt im Wald für die Region ist – und dass es auch vor Ort konkrete Projekte gibt, die darauf abzielen, Wasser im Waldboden zu halten, statt es abfließen zu lassen. Der aktuelle Rechtsstreit zeigt: Der Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser ist auch auf politischer und juristischer Ebene hochbrisant.

Behörde scheitert mit Beschwerde

Im Kern des Konflikts steht ein Verbot, das die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Ende April ausgesprochen hatte: Die Sprudelbetriebe sollten kein Wasser mehr aus dem Nationalpark fördern dürfen. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab den Unternehmen jedoch im Juli vorläufig Recht und erlaubte ihnen, ihre Brunnen weiterhin zu nutzen. Die SGD Nord akzeptierte dieses Urteil nicht und legte Beschwerde ein – ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich der Einschätzung der Koblenzer Richter an.

Der Anwalt der beiden Betriebe, Gero Himmelsbach, sprach von Entscheidungen mit einer „ganz erheblichen Bedeutung für unsere Mandanten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Ein sofortiger Förderstopp hätte laut den Gerichten „erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen“ für die Sprudelhersteller gehabt.

Wasserrechte erworben vor der Nationalpark-Ausweisung

Die rechtliche Situation ist komplex: Die Firmen hatten ihre Wasserrechte bereits erworben, kurz bevor das Gebiet als Nationalpark ausgewiesen wurde. Die Nutzung war damit legal – aber von Anfang an umstritten. Naturschützer argumentieren seit Jahren, dass die Betriebe dem Nationalpark buchstäblich das Wasser abgraben. In Zeiten des Klimawandels, so die Kritiker, trügen die Unternehmen dazu bei, dass Wälder, Bäche und Moore im Hunsrück austrocknen.

Die Koblenzer Richter haben diese Argumentation in ihrer aktuellen Entscheidung jedoch nicht als ausreichend belegt angesehen. Laut einer Stellungnahme des Gerichts seien „bisher keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Fortführung der Wasserentnahme nachteilige Auswirkungen auf die fraglichen Oberflächengewässer hat.“ Grundlage dafür sind Gutachten, die ergaben, dass die Sprudelbetriebe ihr Wasser aus einer tiefen Gesteinsschicht beziehen – einer Schicht, die laut diesen Gutachten in keiner direkten Verbindung zu den oberirdischen Bächen und Gewässern steht.

Anwalt sieht wichtige Hinweise für weiteres Verfahren

Gero Himmelsbach will aus den Entscheidungen beider Instanzen auch „wichtige Hinweise“ für das weitere Verfahren ziehen. Er sieht sich durch die Aussagen des Gerichts bestätigt: „Diese Darlegungen zeigen, dass ein Kernargument der SGD Nord – nämlich, unsere Mandanten seien (mit-)verantwortlich für das Trockenfallen von Oberflächengewässern – nach der Überzeugung des Gerichts bislang nicht belegbar ist.“

Für die Betriebe bedeutet der Beschluss durch beide Instanzen eine Art Schonfrist. Ihr Widerspruch gegen das Abpumpverbot hatte nach Auffassung beider Gerichte eine „aufschiebende Wirkung“. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen die Unternehmen ihre Brunnen weiter nutzen.

Umweltverträglichkeitsprüfung stockt

Eigentlich hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung Klarheit über mögliche Schäden durch die Wasserentnahme bringen sollen. Doch die SGD Nord verfolgt diese Prüfung nach eigenen Angaben nicht mehr weiter. Begründung der Behörde: Die Sprudelbetriebe hätten nicht ausreichend an dem Verfahren mitgewirkt und Antragsunterlagen nicht vollständig eingereicht. Die Firmen weisen diese Vorwürfe hingegen zurück. Damit bleibt auch dieser Weg zur Klärung der ökologischen Auswirkungen vorerst versperrt.

Naturschützer geben sich pessimistisch

Für Naturschützer wie Thomas Brodbeck ist die erneute Entscheidung zugunsten der Sprudelbetriebe eine bittere, wenn auch erwartete Niederlage. „Ich habe es leider erwartet, dass mal wieder die Interessen von Firmen und Unternehmen über die Natur gestellt werden“, sagt Brodbeck. Große Hoffnungen in das weitere Verfahren setzt er nicht: Er rechnet damit, dass sich die Sprudelfirmen letztlich durchsetzen werden.

Besonders kritisch sieht er den exportorientierten Charakter des Geschäftsmodells: „Man muss ja nur nach draußen schauen, um zu sehen, dass die Natur gerade jeden Tropfen Wasser brauchen könnte. Stattdessen verschiffen die Betriebe das Wasser dann nach Indien, um es dort teuer zu verkaufen.“

Wasser als kostbare Ressource – regional und überregional

Der Rechtsstreit um das Nationalpark-Wasser steht exemplarisch für eine Debatte, die in der gesamten Region geführt wird: Wie kann und soll mit der Ressource Wasser umgegangen werden – besonders angesichts zunehmender Trockenheit durch den Klimawandel? Während im Nationalpark Hunsrück-Hochwald die juristische Auseinandersetzung weitergeht, setzen andere Projekte in der Region auf praktische Lösungen: etwa das Schließen alter Entwässerungsgräben im Wald, um Regenwasser vor Ort zu halten, anstatt es abfließen zu lassen.

Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Sprudelbetriebe dauerhaft weiter Wasser aus dem Nationalpark fördern dürfen, steht weiterhin aus. Der Streit dürfte die Region und die Gerichte noch eine Weile beschäftigen.

Quellen


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