
Polizei und Stadt Trier haben mit verdeckten Testkäufen den Jugendschutz in zehn Geschäften geprüft. In zwei Fällen wurden Vapes ohne Alterskontrolle verkauft.
Dürfen Jugendliche in Trierer Geschäften problemlos E-Zigaretten oder Spirituosen kaufen – ohne dass jemand nach dem Ausweis fragt? Dieser Frage sind Polizei und Stadt Trier gemeinsam auf den Grund gegangen. Am Mittwoch, dem 16. September, führten Polizeibeamtinnen des Sachgebiets Jugend zusammen mit der Jugendschutzbeauftragten der Stadt Trier eine Reihe sogenannter Testkäufe im Stadtgebiet durch. Anlass waren mehrere Hinweise, die bei der Polizei eingegangen waren: Verschiedene Geschäfte sollen demnach Vapes und hochprozentigen Alkohol ohne Alterskontrolle an Jugendliche verkauft haben.
Für die Aktion wurde eine Jugendliche beauftragt, in insgesamt zehn verschiedenen Geschäften entweder Spirituosen oder Tabakwaren – darunter E-Zigaretten, sogenannte Vapes – zu kaufen. Die Erwartung war klar: Vor der Abgabe solcher Produkte sind Verkäuferinnen und Verkäufer gesetzlich verpflichtet, den Ausweis zu prüfen und die Waren nicht an Minderjährige herauszugeben.
Nach jedem Testkauf gaben sich die beteiligten Polizeibeamtinnen und die Jugendschutzbeauftragte zu erkennen. Der Kauf wurde rückabgewickelt, und das Verkaufspersonal erhielt je nach Ergebnis ein lobendes oder mahnendes Gespräch. Dieses direkte Feedback soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die gesetzlichen Pflichten im Umgang mit minderjährigen Kunden zu stärken.
Das Ergebnis der Aktion ist zweigeteilt: In acht von zehn Fällen hielten sich die Geschäfte vorbildlich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen. Doch in zwei Fällen fand keinerlei Alterskontrolle statt – die Testkäuferin konnte hier Tabakwaren, konkret Vapes, erwerben, ohne nach ihrem Alter gefragt zu werden. In einem dieser Fälle wurde ihr sogar aktiv Beratung zur Verwendung der E-Zigaretten angeboten. Gegen die betreffenden Geschäfte wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Beim Thema Alkohol fiel die Bilanz hingegen positiv aus: Der Verkauf von Spirituosen wurde in zwei der zehn Geschäfte geprüft – beide Male verweigerten die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den Verkauf an die minderjährige Testkäuferin korrekt. Die Jugendliche ging in beiden Fällen leer aus.
Insgesamt ziehen Stadt und Polizei ein positives Fazit aus den Kontrollen. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Vergleich zu früheren Aktionen: Einige Geschäfte, die im vergangenen Jahr noch bei ähnlichen Testkäufen durchgefallen waren, verhielten sich diesmal vorbildlich. Einzelne Betriebe hatten sogar die geltenden Jugendschutzbestimmungen gut sichtbar im Laden ausgehängt – ein Zeichen dafür, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen und das Bewusstsein für den Schutz junger Menschen gestiegen ist.
Der Erfolg solcher Kontrollen ist damit auch messbar: Händler, die in der Vergangenheit sanktioniert oder ermahnt wurden, haben offensichtlich Konsequenzen gezogen und ihre internen Abläufe angepasst. Das unterstreicht den präventiven Charakter der Testkäufe, die nicht nur auf Sanktionierung, sondern vor allem auf Sensibilisierung abzielen.
Die Aktion vom 16. September war kein Einzelfall – und soll es auch nicht bleiben. Sowohl die Polizei als auch die Stadt Trier haben angekündigt, auch künftig ähnliche Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet durchzuführen. Händlerinnen und Händler müssen also damit rechnen, erneut auf die Probe gestellt zu werden. Die Botschaft ist klar: Der Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu Alkohol und Nikotinprodukten wird in Trier ernst genommen – und konsequent überprüft.
Für Rückfragen zur Aktion steht die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier unter der Telefonnummer 0651 983-40022 oder per E-Mail an pptrier.presse@polizei.rlp.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Polizeipräsidium Trier finden sich auch auf der offiziellen Website der rheinland-pfälzischen Polizei.
Was sind Testkäufe im Jugendschutz?
Bei Testkäufen versuchen Jugendliche im Auftrag von Behörden – in diesem Fall von Polizei und Stadt Trier – in Geschäften Produkte zu kaufen, die an Minderjährige nicht verkauft werden dürfen, etwa Alkohol oder Tabakwaren wie E-Zigaretten. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen.
Wie viele Geschäfte wurden in Trier kontrolliert und was war das Ergebnis?
Am 16. September wurden insgesamt zehn Geschäfte im Trierer Stadtgebiet getestet. In zwei Fällen wurde der Testkäuferin ohne Alterskontrolle Tabakwaren (Vapes) verkauft. Der Alkoholverkauf wurde in zwei Geschäften getestet – beide hielten sich korrekt an die Vorschriften.
Welche Konsequenzen hatten die Verstöße?
Gegen die Geschäfte, in denen Tabakwaren ohne Alterskontrolle verkauft wurden, fertigten Polizei und Jugendschutzbeauftragte entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zudem wurden die Kaufvorgänge rückabgewickelt und Gespräche mit dem Verkaufspersonal geführt.
Wird es weitere solche Kontrollen in Trier geben?
Ja. Stadt und Polizei Trier haben angekündigt, auch in Zukunft regelmäßig ähnliche Testkäufe im Stadtgebiet durchzuführen, um den Jugendschutz nachhaltig zu gewährleisten.
Was darf an Minderjährige nicht verkauft werden?
Laut den geltenden Jugendschutzbestimmungen dürfen Alkohol und Tabakwaren – einschließlich E-Zigaretten und Vapes – nicht an Minderjährige verkauft werden. Verkäuferinnen und Verkäufer sind verpflichtet, vor der Abgabe solcher Produkte das Alter der Kundinnen und Kunden zu prüfen.






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