
In Wittlich beschädigte eine Frau mit ihrem Mercedes einen Poller auf einem Firmenparkplatz und flüchtete. Die Polizei sucht nun dringend Zeugen.
In Wittlich hat sich am 19. September 2026 ein Verkehrsunfall ereignet, der ein rechtliches Nachspiel haben könnte – denn die Verursacherin entschied sich, den Ort des Geschehens zu verlassen, ohne die notwendigen Angaben zu machen. Das ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strafbar.
Nach Angaben der Polizeiinspektion Wittlich befuhr eine bisher unbekannte Frau gegen 09:27 Uhr mit ihrem Mercedes die Kurfürstenstraße in Wittlich. Auf dem Parkplatz einer dort ansässigen Firma setzte sie ihr Fahrzeug rückwärts – und stieß dabei gegen einen aufgestellten Poller, den sie dabei beschädigte.
Was folgte, ist besonders pikant: Die Fahrzeugführerin stieg aus ihrem Wagen aus und sah sich den entstandenen Schaden an. Sie war sich des Vorfalls also bewusst. Dennoch entschied sie sich, sich nicht weiter darum zu kümmern und verließ anschließend die Unfallstelle. Weder dem Geschädigten noch der Polizei ermöglichte sie die Feststellung ihrer Personalien oder ihrer Beteiligung am Unfall.
Dieses Verhalten stellt eine Unfallflucht dar – ein Straftatbestand nach deutschem Recht, der mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann, darunter Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug des Führerscheins.
Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Wittlich nahmen den Unfall auf und sicherten vor Ort Spuren. Die Ermittlungen laufen. Die Polizei ist nun auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um die unbekannte Fahrerin zu identifizieren.
Wer Hinweise zu der Fahrzeugführerin oder dem betroffenen Mercedes geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 06571 9260 oder per E-Mail an piwittlich@polizei.rlp.de bei der Polizeiinspektion Wittlich zu melden. Jeder Hinweis – auch wenn er zunächst unbedeutend erscheint – kann zur Aufklärung des Falls beitragen.
Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig es ist, dass Unfallbeteiligte ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern lässt den Geschädigten mit den Kosten und dem Ärger allein. In diesem Fall handelt es sich um einen beschädigten Poller auf einem Firmenparkplatz – ein Sachschaden, der ordnungsgemäß reguliert werden müsste.
Die Polizeiinspektion Wittlich ist in der Schlossstraße 28 in 54516 Wittlich ansässig und auch telefonisch unter 06571/9260 erreichbar. Hinweise können zudem per Telefax unter 06571/926150 übermittelt werden.
Was ist Unfallflucht und welche Strafe droht?
Unfallflucht liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle verlässt, ohne die eigene Identität festzustellen zu lassen. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann.
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Versuchen Sie, so viele Details wie möglich zu notieren – etwa das Kennzeichen, die Farbe und den Typ des Fahrzeugs sowie eine mögliche Personenbeschreibung. Erstatten Sie anschließend Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder rufen Sie den Notruf an.
Wie kann ich Hinweise zum Wittlicher Unfall an die Polizei melden?
Hinweise können telefonisch unter 06571 9260 oder per E-Mail an piwittlich@polizei.rlp.de an die Polizeiinspektion Wittlich übermittelt werden.
Was passiert mit dem entstandenen Schaden am Poller?
Da die Verursacherin geflüchtet ist, bleibt der Schaden vorerst beim Geschädigten. Erst wenn die Unfallverursacherin ermittelt wird, kann eine Regulierung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen.
Warum ist es wichtig, nach einem Unfall zu warten?
Wer nach einem Unfall wartet, ermöglicht die korrekte Schadensabwicklung und schützt sich selbst vor strafrechtlichen Konsequenzen. Unfallbeteiligte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien anzugeben oder zumindest eine angemessene Zeit auf die Polizei zu warten.






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