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Ohne Führerschein und mit 56 Tonnen Fischöl: Doppelter Kontrollerfolg auf der A60

Bei Kontrollen nahe Trier stoppte die Polizei einen Pkw-Fahrer ohne Führerschein und einen Sattelzug mit Fischöl, der fast 40 Prozent überladen war.

Redaktion
·
29. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 1 Tag

Schwerlastkontrolle deckt zwei gravierende Verstöße auf der A60 auf

Die Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier hat bei Kontrollen im Bereich der A60 gleich zwei aufsehenerregende Verstöße aufgedeckt: einen Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis und einen deutlich überladenen Sattelzug mit einer Ladung Fischöl. Beide Weiterfahrten wurden von den Beamten umgehend gestoppt.

Pkw-Fahrer und Beifahrer ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen

Bereits bei der Einreise von Belgien nach Deutschland gerieten die Beamten auf dem Parkplatz Steinebrück an der BAB A-60 einen Pkw mit französischer Zulassung ins Visier. Am Steuer und auf dem Beifahrersitz saßen zwei rumänische Staatsbürger. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer überhaupt keinen Führerschein besaß. Da auch der Beifahrer über keine Fahrerlaubnis verfügte, musste die Weiterfahrt sofort untersagt werden.

Die Polizei stellte die Fahrzeugschlüssel sicher, das Fahrzeug samt Insassen wurde später von einem ortsansässigen Abschleppunternehmen abgeschleppt. Gegen den Fahrer, der zugleich Halter des Pkw ist, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Sattelzug bei Wittlich mit fast 40 Prozent Überladung gestoppt

Am späten Nachmittag desselben Tages stoppten die Beamten bei Wittlich auf der BAB A-60 einen achtachsigen Sattelzug aus den Niederlanden. Der Lkw war mit zwei Seecontainern beladen und befand sich auf dem Weg vom Seehafenterminal Rotterdam nach Bexbach im Saarland. Geladen hatte der Sattelzug Fischöl in Flaschen.

Schon bei der Überprüfung der mitgeführten Papiere kam den Kontrolleuren der Verdacht einer erheblichen Überladung auf. Die anschließende Verwiegung auf einer nahegelegenen Brückenwaage in Wittlich bestätigte diesen Verdacht: Das Gesamtgewicht des Sattelzuges lag bei fast 56 Tonnen. Damit war der Transport um nahezu 40 Prozent überladen.

Auch hier wurde die Weiterfahrt sofort unterbunden. Die beiden Seecontainer mussten in zwei getrennten Fahrten zum eigentlichen Zielort im Saarland transportiert werden, um die zulässige Gesamtmasse nicht erneut zu überschreiten. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, gegen das verantwortliche Unternehmen ein Verfahren, in dessen Rahmen der Frachterlös eingezogen werden kann.

Gemeinsamer Einsatz von Bundespolizei und Schwerlastkontrollgruppe

Im Einsatz befanden sich sowohl die Bundespolizei als auch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier. Solche gezielten Kontrollen an vielbefahrenen Autobahnabschnitten wie der A60 dienen dazu, gefährliche Mängel im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Überladene Lkw stellen dabei ein erhebliches Risiko dar, da sich Bremswege verlängern und die Fahrstabilität leidet – mit möglicherweise schweren Folgen für andere Verkehrsteilnehmer.

Auch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bleibt ein häufiges Thema bei Verkehrskontrollen in der Region. Der aktuelle Fall zeigt, dass die Kontrollen des Polizeipräsidiums Trier weiterhin konsequent durchgeführt werden und Verstöße zügig geahndet werden. Wer ohne Führerschein am Steuer sitzt oder als Speditionsunternehmen die zulässigen Gewichtsgrenzen missachtet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen – von Strafverfahren bis hin zur Einziehung von Frachterlösen.

Fazit

Die Kontrollen bei Steinebrück und Wittlich verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Schwerlastkontrollgruppe und der Bundespolizei für die Sicherheit auf den Autobahnen rund um Trier ist. Zwei völlig unterschiedliche Verstöße – ein Pkw-Fahrer ohne jede Fahrerlaubnis und ein massiv überladener internationaler Gütertransport – wurden binnen eines Tages aufgedeckt und sofort gestoppt. Für Betroffene bedeutet das nun laufende Straf- und Bußgeldverfahren, während der reguläre Warenverkehr auf der A60 durch das schnelle Eingreifen der Beamten kaum beeinträchtigt wurde.

Quellen


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