
Drei Verkehrsunfallfluchten in Wittlich: Die Polizeiinspektion Wittlich sucht Zeugen und bittet unter 06571 9260 um Hinweise zu den Vorfällen.
Die Polizeiinspektion Wittlich hatte am 1. September 2026 alle Hände voll zu tun: Gleich drei Verkehrsunfallfluchten mussten die Beamtinnen und Beamten an diesem Tag registrieren. In allen Fällen verließen unbekannte Fahrzeugführer die Unfallstellen, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen – weder gegenüber den Geschädigten noch gegenüber der Polizei ermöglichten sie die Feststellung ihrer Personalien. Die Polizeiinspektion Wittlich hat in allen drei Fällen Ermittlungen aufgenommen, Spuren gesichert und bittet die Bevölkerung um Hinweise.
Bereits am 28. August 2026 gegen 08:31 Uhr wurde im Bereich der Böhmerstraße in Wittlich ein Schaden an einem Geländer festgestellt. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer dürfte aus noch ungeklärten Gründen mit dem Geländer kollidiert sein. Anschließend entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sicherten vor Ort Spuren und leiteten die Ermittlungen ein. Der genaue Unfallhergang ist noch Gegenstand der polizeilichen Untersuchungen.
Deutlich gefährlicher war der zweite Fall, der sich am 1. September 2026 gegen 10:10 Uhr auf der Landstraße 55 ereignete. Ein bisher unbekannter Fahrzeugführer befuhr die L 55 von Ürzig kommend in Richtung Wittlich-Bombogen. Dabei verstieß er gegen das Rechtsfahrgebot, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte seitlich mit einem entgegenkommenden Lastkraftwagen nebst Anhänger. Auch in diesem Fall verließ der Verursacher die Unfallstelle, ohne anzuhalten oder seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Die Polizeiinspektion Wittlich sicherte die Spuren am Unfallort und hat die Ermittlungen aufgenommen.
Dieser Vorfall ist besonders schwerwiegend: Eine Kollision zwischen einem Pkw und einem Lastkraftwagen auf einer Landstraße birgt ein erhebliches Verletzungsrisiko. Dass der Unfallverursacher trotzdem flüchtete, ist nicht nur rechtlich strafbar, sondern auch moralisch verwerflich – denn Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Der dritte Fall ereignete sich im Zeitraum vom 31. August bis zum 1. September 2026 in der Straße „Am Jahnplatz“ in Wittlich. Dort fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen ordnungsgemäß abgestellten Personenkraftwagen der Marke BMW und beschädigte diesen. Wie in den anderen beiden Fällen entfernte sich der Verursacher von der Unfallstelle, ohne die notwendigen Angaben zu machen. Auch hier sicherten die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Wittlich die Spuren und nahmen die Ermittlungen auf.
Wer Zeuge eines Unfalls mit anschließender Fahrerflucht wird, sollte so viele Details wie möglich notieren: Kennzeichen, Fahrzeugfarbe und -typ sowie Richtung, in die das Fahrzeug davonfuhr. Diese Informationen können für die polizeilichen Ermittlungen entscheidend sein. Außerdem ist es wichtig, selbst nicht den Unfallort zu verlassen, wenn man als Zeuge etwas beobachtet hat, und unverzüglich die Polizei zu informieren.
In allen drei Fällen in Wittlich gilt: Wer Hinweise zu den Unfällen oder den möglichen Verursachern geben kann, wird gebeten, sich direkt an die Polizeiinspektion Wittlich zu wenden.
In allen drei Fällen sind die Ermittlerinnen und Ermittler der Polizeiinspektion Wittlich auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wer zur Böhmerstraße, zur Landstraße 55 zwischen Ürzig und Wittlich-Bombogen oder zum Jahnplatz in Wittlich etwas beobachtet hat, das zur Aufklärung der Unfälle beitragen könnte, sollte sich umgehend melden.
Hinweise können telefonisch unter der Nummer 06571 9260 oder per E-Mail an piwittlich@polizei.rlp.de an die Polizeiinspektion Wittlich gerichtet werden. Auch anonyme Hinweise sind möglich und können dazu beitragen, die flüchtigen Fahrzeugführer zu identifizieren.
Fahrerflucht ist in Deutschland eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches. Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung der eigenen Personalien zu ermöglichen, riskiert neben einem Strafverfahren auch den Verlust des Führerscheins sowie empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden groß oder klein ist – die Pflicht, am Unfallort zu bleiben oder unverzüglich die Polizei zu verständigen, gilt in jedem Fall.






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